Personenbeförderungsschein (P-Schein) und Busführerschein
Ersterwerb/Neuerwerb:
✦ Ärztliche Untersuchung
✦ Augenuntersuchung
✦ Leistungstest
Taxifahrer: alle 5 Jahre
✦ Jünger als 60 Jahre: ärztliche Untersuchung, Augenuntersuchung
✦ älter als 60 Jahre: Leistungstest zusätzlich

Personenbeförderungsschein (P-Schein) und Busführerschein
Ersterwerb/Neuerwerb:
✦ Ärztliche Untersuchung
✦ Augenuntersuchung
✦ Leistungstest
Busfahrer: alle 5 Jahre
✦ jünger als 50 Jahre: ärztliche Untersuchung, Augenuntersuchung
✦ älter als 50 Jahre: Leistungstest zusätzlich

LKW-Führerschein: alle 5 Jahre
✦ Neuerwerb: ärztliche Untersuchung
✦ Oder Wiedererteilung/Verlängerung: Augenuntersuchung
✦ Untersuchung für Flurförderfahrzeug- und Staplerfahrer (entspricht der ehemaligen G25-Untersuchung)

Erklärungen zu den Führerscheinuntersuchungen
Ärztliche Untersuchung: nach §1 der FeV
Kurze Befragung über Ihren Gesundheitszustand, eventuelle Medikamenteneinnahme, Blutdruckmessung und körperliche Untersuchung

Augenuntersuchung: nach § 12 FeV
Überprüfung von:
✦ Sehschärfe
✦ Gesichtsfeld
✦ Fähigkeit des Farberkennens
✦ Fähigkeit des räumlichen Sehens
✦ Dämmerungssehen
✦ Kontrastsehen

Leistungstest: (testpsychologische Leistungsuntersuchung)
Überprüfung der Reaktions-, Konzentrations- und Orientierungsfähigkeit
Praxisangebot:
✦ Kurzfristige Terminvereinbarung
✦ Keine langen Wartezeiten
✦ Benutzerfreundliche Geräte
✦ Erstellung des Gutachtens und der Bescheinigung am gleichen Tag
In der Regel reicht ein Praxisbesuch aus
Sollten sich in den Untersuchungen oder beim Leistungstest unerwartet negative Befunde ergeben, erhalten Sie selbstverständlich eine kompetente Beratung, wie Ihre Fahreignung ggf. doch wiederhergestellt werden kann.
